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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §11;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 81/02/0312Rechtssatz
Die Frage der prozessualen Handlungsfähigkeit in einem Verfahren über die Verhängung einer Ordnungsstrafe kann nicht mit Bestimmungen des VStG 1950 beantwortet werden.
Schlagworte
Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches RechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981020310.X01Im RIS seit
23.02.2004Zuletzt aktualisiert am
18.12.2014