Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §80 Abs5 Z4;Beachte
Besprechung in: ÖffD 1982/2, S 33;Rechtssatz
Eine Überlassung der Naturalwohnung an eine dritte Person, die die Dienstbehörde berechtigt, dem Beamten die Wohnung zu entziehen, liegt auch vor, wenn der Beamte die Naturalwohnung seiner Ehegattin oder seinen Kindern überlässt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982120035.X01Im RIS seit
26.11.2004