RS Vwgh 1982/6/29 81/14/0145

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Veröffentlicht am 29.06.1982
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Wird der Geschäftsführer tatsächlich in seiner Handlungsfähigkeit so beschränkt, daß er die seinen Rechtspflichten gegenüber Dritten korrespondierenden Geschäftsführungsrechte nicht mehr wahrnehmen kann, so hat er alles ihm rechtlich zu Gebote stehende zu unternehmen, um diesen Zustand abzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981140145.X05

Im RIS seit

29.06.1982
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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