RS Vwgh 1982/6/29 81/14/0145

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Veröffentlicht am 29.06.1982
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Für die Zeit der aufrechten Ausübung einer Geschäftsführerfunktion hat der Geschäftsführer darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat (Hinweis E 26.1.1982, 81/14/0083, 0169).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981140145.X04

Im RIS seit

29.06.1982
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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