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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80;Rechtssatz
Für die Zeit der aufrechten Ausübung einer Geschäftsführerfunktion hat der Geschäftsführer darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat (Hinweis E 26.1.1982, 81/14/0083, 0169).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981140145.X04Im RIS seit
29.06.1982