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L82000 BauordnungNorm
AVG §56 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/07/0019 E 6. Juli 1982 RS 3Stammrechtssatz
Durch den bloßen Hinweis auf die Beachtung der in den Verhandlungsschriften der Behörde (erster Instanz) enthaltenen Vorschreibungen bzw Erklärungen - ohne dass diese im einzelnen geprüft und gewürdigt wurden - ist dem unabdingbaren Erfordernis der Präzisierung von Auflagen im Spruch des Bescheides nicht entsprochen (Hinweis E 3.3.1977, 1697/76, VwSlg 9264 A/1977 sowie E 16.6.1977, 1754/74 VwSlg 9345 A/1977).
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Inhalt des Spruches Diverses Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Auflagen BauRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982070049.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.07.2014