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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §39;Rechtssatz
Durch die Beschlagnahme eines im Eigentum einer GesmbH stehenden Bargeldbetrages (zur Sicherung des Verfalles des unzulässigen Entgelts gemäß § 15 Abs 2 PreisG) kann der Geschäftsführer dieser Gesellschaft in keinem subjektiven öffentlichen Recht verletzt werden.Durch die Beschlagnahme eines im Eigentum einer GesmbH stehenden Bargeldbetrages (zur Sicherung des Verfalles des unzulässigen Entgelts gemäß Paragraph 15, Absatz 2, PreisG) kann der Geschäftsführer dieser Gesellschaft in keinem subjektiven öffentlichen Recht verletzt werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981110056.X01.1Im RIS seit
27.04.2004Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008