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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §10 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2727/79 2725/79 Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): 0019/67 E 24. Februar 1969 VwSlg 7516 A/1969 RS 1; 0058/64 E 28. Juni 1965 VwSlg 6734 A/1965 RS 1; (RIS: abgv)Rechtssatz
Wird ein mit einem Fluchtlinienbescheid belegtes Bauansuchen zurückgezogen, so ist infolge der dadurch eingetretenen Konsumption für ein nach Ablauf eines Jahres nach der Fluchtlinienbekanntgabe neu eingebrachtes Baugesuch auch dann eine neue Fluchtlinienbekanntgabe erforderlich, wenn nach Ablauf der angeführten Jahresfrist, aber noch während der Gültigkeit des früheren Fluchtlinienbescheides ein Ansuchen um Bewilligung einer Grundabteilung eingebracht wurde .
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1979002723.X01Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
03.03.2009