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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Wurde nach Erhebung der Beschwerde auf Grund eines Verbesserungsauftrages der Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt, dieser jedoch abgewiesen, ist das Beschwerdeverfahren einzustellen, wenn die Verbesserung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgte.
Schlagworte
FristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981050167.X01Im RIS seit
18.03.2004Zuletzt aktualisiert am
27.08.2012