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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §412 Abs1 Satz2;Rechtssatz
Im Anschluss an die Erkenntnisse vom 27. Juni 1980, Zl. 2834/79 und 27.6.1980, Zl. 1244/80, VwSlg 10187 A/1980 und vom 15. Jänner 1982, Zl. 0100/80 wurde ausgesprochen, dass gerade bei einer solchen Fallgestaltung die gegebene Begründung des Einspruches nicht den Erfordernissen des § 412 Abs 1 zweiter Satz ASVG entsprach und daher der rechtzeitige Einspruch unzulässig gewesen wäre. Das außerhalb der Einspruchsfrist erstattete - und in der Verwaltungsinstanz schließlich erfolgreiche - Vorbringen wäre als verspätet zurückzuweisen gewesen.Im Anschluss an die Erkenntnisse vom 27. Juni 1980, Zl. 2834/79 und 27.6.1980, Zl. 1244/80, VwSlg 10187 A/1980 und vom 15. Jänner 1982, Zl. 0100/80 wurde ausgesprochen, dass gerade bei einer solchen Fallgestaltung die gegebene Begründung des Einspruches nicht den Erfordernissen des Paragraph 412, Absatz eins, zweiter Satz ASVG entsprach und daher der rechtzeitige Einspruch unzulässig gewesen wäre. Das außerhalb der Einspruchsfrist erstattete - und in der Verwaltungsinstanz schließlich erfolgreiche - Vorbringen wäre als verspätet zurückzuweisen gewesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981080057.X01Im RIS seit
05.04.2004