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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Die Nichtaufnahme der auf den Baustellen befindlichen Materialien und der halbfertigen Arbeiten in die Inventur stellt einen formellen Buchführungsmangel dar, der geeignet ist, die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981130202.X03Im RIS seit
15.09.1982