RS Vwgh 1982/9/15 81/13/0202

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Veröffentlicht am 15.09.1982
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Nichtaufnahme der auf den Baustellen befindlichen Materialien und der halbfertigen Arbeiten in die Inventur stellt einen formellen Buchführungsmangel dar, der geeignet ist, die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981130202.X03

Im RIS seit

15.09.1982
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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