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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Aus § 184 Abs 3 BAO ergibt sich, daß bereits formelle Buchführungsmängel, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen, die Schätzungsbefugnis der Behörde zu begründen.Aus Paragraph 184, Absatz 3, BAO ergibt sich, daß bereits formelle Buchführungsmängel, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen, die Schätzungsbefugnis der Behörde zu begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981130202.X01Im RIS seit
15.09.1982