RS Vwgh 1982/9/16 81/16/0168

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Veröffentlicht am 16.09.1982
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Schätzung ist ein Akt der Feststellung tatsächlicher Verhältnisse, der die Besteuerungsgrundlagen und nicht die Abgabe selbst umfaßt. Es ist dabei nach Tunlichkeit nicht unmittelbar das Endergebnis des normalen Ermittlungsprozesses zu schätzen, sondern es sind die entsprechenden gedanklichen Stufen zu erarbeiten. Gehört zu den Grundlagen der Abgabeerhebung die WarenMENGE und steht für ihre Feststellung eine andere Möglichkeit nicht zur Verfügung, so entspricht auch ihre Schätzung dem Gesetz (Hinweis E 3.12.1971, 2215/70). Dies gilt auch, wenn es um die Ermittlung des zur Abgabenfestsetzung erforderlichen Verhältnisses zwischen den Mengen zweier verschiedener Waren geht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981160168.X01

Im RIS seit

16.09.1982
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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