RS Vwgh 1982/9/17 82/04/0003

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Veröffentlicht am 17.09.1982
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs3;

Rechtssatz

Die im § 19 Abs 3 AVG 1950 vorgesehenen Zwangsmittel (Verhängung von Zwangsstrafen oder Vorführung) sind nur dann zulässig, wenn die Behörde dem Geladenen nicht die Entsendung eines Vertreters freigestellt hat.Die im Paragraph 19, Absatz 3, AVG 1950 vorgesehenen Zwangsmittel (Verhängung von Zwangsstrafen oder Vorführung) sind nur dann zulässig, wenn die Behörde dem Geladenen nicht die Entsendung eines Vertreters freigestellt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1982040003.X01

Im RIS seit

17.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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