Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §147 Abs1;Rechtssatz
Wird dem Abgabepflichtigen das Ergebnis einer Betriebsprüfung in der der Prüfer die Besteuerungsgrundlagen mangels ausreichender Unterlagen durch teilweise Zuschätzungen ermittelte, vorgehalten und ihm die Gelegenheit eröffnet dazu innerhalb einer gesetzten Frist Stellung zu nehmen, so hat er, wenn er vom ihm eingeräumten Recht auf Parteiengehör KEINEN Gebrauch macht, die an sich jeder Schätzung innewohnende Fehlertoleranz selbst zu vertreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982130022.X02Im RIS seit
22.09.1982