RS Vwgh 1982/9/22 82/13/0022

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Veröffentlicht am 22.09.1982
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §147 Abs1;
BAO §184 Abs3;

Rechtssatz

Wird dem Abgabepflichtigen das Ergebnis einer Betriebsprüfung in der der Prüfer die Besteuerungsgrundlagen mangels ausreichender Unterlagen durch teilweise Zuschätzungen ermittelte, vorgehalten und ihm die Gelegenheit eröffnet dazu innerhalb einer gesetzten Frist Stellung zu nehmen, so hat er, wenn er vom ihm eingeräumten Recht auf Parteiengehör KEINEN Gebrauch macht, die an sich jeder Schätzung innewohnende Fehlertoleranz selbst zu vertreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1982130022.X02

Im RIS seit

22.09.1982
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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