RS Vwgh 1982/9/22 82/13/0022

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Veröffentlicht am 22.09.1982
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Im Falle der Zulässigkeit einer Schätzung steht die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde frei. Ihr Ergebnis, das in der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen besteht, die die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben, muß aber mit den Lebenserfahrungen im Einklang stehen. Die Schätzungsgrundlagen müssen in einem einwandfreien Verfahren ermittelt werden, in welchem vor allem auch der Abgabepflichtige gehört werden muß. Es liegt dann an ihm, begründete Überlegungen, Schlußfolgerungen und zielführende Anhaltspunkte vorzubringen, die eine taugliche Schätzungsmethode und damit ein richtigeres Ergebnis gewährleisten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1982130022.X01

Im RIS seit

22.09.1982
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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