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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass eine vom früheren Arbeitgeber ("VÖST") gewährte "Treuepension", auf die kein Rechtsanspruch besteht, deshalb Einkommen iSd § 13 Abs 1 KOVG 1957 ist, weil mit hinreichender Sicherheit mit dem dauernden Bezug dieser Zuwendung gerechnet werden kann (Hinweis E 13.10.1954, 1617/52, VwSlg 3518 A/1954). Es ist für die Wertung der "Treuepension" als Einkommen nicht notwendig, dass es sich dabei um eine Naturalobligation handelt.Ausführungen darüber, dass eine vom früheren Arbeitgeber ("VÖST") gewährte "Treuepension", auf die kein Rechtsanspruch besteht, deshalb Einkommen iSd Paragraph 13, Absatz eins, KOVG 1957 ist, weil mit hinreichender Sicherheit mit dem dauernden Bezug dieser Zuwendung gerechnet werden kann (Hinweis E 13.10.1954, 1617/52, VwSlg 3518 A/1954). Es ist für die Wertung der "Treuepension" als Einkommen nicht notwendig, dass es sich dabei um eine Naturalobligation handelt.
Schlagworte
Bezüge die als Einkommen anzusehen sind Diverses Bezüge die als Einkommen anzusehen sind Rückwirkend zuerkannte Bezüge Bezüge die nicht als Einkommen anzusehen sind NICHTEINKOMMEN keinEINKOMMENEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982090079.X01Im RIS seit
30.09.2004