RS Vwgh 1982/9/22 82/09/0079

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Veröffentlicht am 22.09.1982
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §13 Abs1;
  1. KOVG 1957 § 13 heute
  2. KOVG 1957 § 13 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2001
  3. KOVG 1957 § 13 gültig von 01.01.1992 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 687/1991
  4. KOVG 1957 § 13 gültig von 01.06.1984 bis 31.12.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 212/1984

Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass eine vom früheren Arbeitgeber ("VÖST") gewährte "Treuepension", auf die kein Rechtsanspruch besteht, deshalb Einkommen iSd § 13 Abs 1 KOVG 1957 ist, weil mit hinreichender Sicherheit mit dem dauernden Bezug dieser Zuwendung gerechnet werden kann (Hinweis E 13.10.1954, 1617/52, VwSlg 3518 A/1954). Es ist für die Wertung der "Treuepension" als Einkommen nicht notwendig, dass es sich dabei um eine Naturalobligation handelt.Ausführungen darüber, dass eine vom früheren Arbeitgeber ("VÖST") gewährte "Treuepension", auf die kein Rechtsanspruch besteht, deshalb Einkommen iSd Paragraph 13, Absatz eins, KOVG 1957 ist, weil mit hinreichender Sicherheit mit dem dauernden Bezug dieser Zuwendung gerechnet werden kann (Hinweis E 13.10.1954, 1617/52, VwSlg 3518 A/1954). Es ist für die Wertung der "Treuepension" als Einkommen nicht notwendig, dass es sich dabei um eine Naturalobligation handelt.

Schlagworte

Bezüge die als Einkommen anzusehen sind Diverses Bezüge die als Einkommen anzusehen sind Rückwirkend zuerkannte Bezüge Bezüge die nicht als Einkommen anzusehen sind NICHTEINKOMMEN keinEINKOMMEN

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1982090079.X01

Im RIS seit

30.09.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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