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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs3;Rechtssatz
Weder im KOVG 1957 noch im AVG 1950 finden sich Anhaltspunkte dafür, dass ein nach Auffassung des leitenden Arztes unzureichendes Gutachten einer bestimmten ärztlichen Fachrichtung nur durch ein Gutachten derselben Fachrichtung ersetzt werden darf.
Schlagworte
Parteiengehör SachverständigengutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1980003652.X01Im RIS seit
04.03.2004