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KFGNorm
AVG §38Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/02/0090 E 23. Oktober 1981 RS 2Stammrechtssatz
Ausführungen zur Bindung einer Behörde und Verwertbarkeit eines die Vorfrage lösenden Bescheides gem § 38 AVG, wenn dieser Bescheid erst zwischen der Ausfertigung des darauf Bezug nehmenden, weiteren Bescheides im internen Bereich der Behörde und dessen Zustellung in Rechtskraft erwächst ("Erlassung") eines Bescheides.Ausführungen zur Bindung einer Behörde und Verwertbarkeit eines die Vorfrage lösenden Bescheides gem Paragraph 38, AVG, wenn dieser Bescheid erst zwischen der Ausfertigung des darauf Bezug nehmenden, weiteren Bescheides im internen Bereich der Behörde und dessen Zustellung in Rechtskraft erwächst ("Erlassung") eines Bescheides.
Schlagworte
ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982110087.X03Im RIS seit
08.11.2004Zuletzt aktualisiert am
16.11.2023