Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §87 Abs1;Rechtssatz
Bei nur EINEM ausgewiesenen Arbeitserfolg in der daktyloskopischen Spurenauswertung kann - verglichen mit dem durchschnittlichen Erfolg der übrigen Mitarbeiter - nicht gesagt werden, dass die Feststellung, der Bfr habe nicht einen überdurchschnittlichen Arbeitserfolg aufgewiesen, sich auf einer denkwidrigen Würdigung der bei der Leistungsfeststellung zu berücksichtigenden Merkmale, wie Umfang und Wertung der Leistungen des Beamten ergebe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982090073.X01Im RIS seit
20.04.2004