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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §3;Rechtssatz
Der Lenker eines Kraftfahrzeuges kann darauf vertrauen, daß aus einer Straße, für die ein allgemeines Fahrverbot gilt, kein Fahrzeug kommt; dieser Grundsatz berechtigt ihn jedoch nicht, ein jedenfalls für ihn geltendes Fahrverbot zu mißachten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981020382.X02Im RIS seit
24.02.2004