RS Vwgh 1982/10/11 81/10/0146

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Veröffentlicht am 11.10.1982
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82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Bei zahlreichen bedeutsamen gesundheitsbezogenen Angaben ist die Annahme zulässig, dass ein "besonders" schwerwiegender Verstoß gegen die Vorschrift des § 9 Abs 1 LMG vorliegt. Der "hohe Preis" der Ware kann allerdings bei diesen Verdacht keine Rolle spielen.Bei zahlreichen bedeutsamen gesundheitsbezogenen Angaben ist die Annahme zulässig, dass ein "besonders" schwerwiegender Verstoß gegen die Vorschrift des Paragraph 9, Absatz eins, LMG vorliegt. Der "hohe Preis" der Ware kann allerdings bei diesen Verdacht keine Rolle spielen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981100146.X06

Im RIS seit

28.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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