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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §40 Abs1 litb;Rechtssatz
Bei zahlreichen bedeutsamen gesundheitsbezogenen Angaben ist die Annahme zulässig, dass ein "besonders" schwerwiegender Verstoß gegen die Vorschrift des § 9 Abs 1 LMG vorliegt. Der "hohe Preis" der Ware kann allerdings bei diesen Verdacht keine Rolle spielen.Bei zahlreichen bedeutsamen gesundheitsbezogenen Angaben ist die Annahme zulässig, dass ein "besonders" schwerwiegender Verstoß gegen die Vorschrift des Paragraph 9, Absatz eins, LMG vorliegt. Der "hohe Preis" der Ware kann allerdings bei diesen Verdacht keine Rolle spielen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981100146.X06Im RIS seit
28.04.2004