RS Vwgh 1982/10/11 81/10/0146

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Veröffentlicht am 11.10.1982
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82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Eine Beschlagnahme kann nicht deshalb verfügt werden, weil der begründete Verdacht besteht, dass ein (bes. schwerwiegender) Verstoß gegen die LMKV 1973 vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981100146.X02

Im RIS seit

28.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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