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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs5;Rechtssatz
Durch einen im Ermittlungsverfahren nach § 75 KFG ergangenen Ladungsbescheid wird der Bfr nicht in seinem Recht auf Lenken von Kraftfahrzeugen im Rahmen der von ihm erworbenen Lenkerberechtigung verletzt.Durch einen im Ermittlungsverfahren nach Paragraph 75, KFG ergangenen Ladungsbescheid wird der Bfr nicht in seinem Recht auf Lenken von Kraftfahrzeugen im Rahmen der von ihm erworbenen Lenkerberechtigung verletzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982110201.X03Im RIS seit
17.11.2004