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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §45 Abs1 lita;Rechtssatz
Eine bloß falsche Behauptung bzw der Umstand, dass Tatsachen unberechtigterweise in Zweifel gezogen werden, erfüllt noch nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung oder einer Erschleichungshandlung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982140278.X02Im RIS seit
28.12.2004