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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §4;Rechtssatz
Auch dann, wenn der Arbeitnehmer zufolge Ausbleibens des Arbeitsentgeltes (zwecks "Vorfinanzierung des I-AG") ein Darlehen bzw. einen Bankkredit aufzunehmen genötigt ist, gelten die dafür auflaufenden höheren als die gesetzlichen Zinsen, jedenfalls dann nicht als gesicherte Ansprüche iS des IESG, wenn sie nach dem Zeitpunkt der frühestmöglichen Antragstellung nach § 4 bzw. § 6 IESG entstanden sind.Auch dann, wenn der Arbeitnehmer zufolge Ausbleibens des Arbeitsentgeltes (zwecks "Vorfinanzierung des I-AG") ein Darlehen bzw. einen Bankkredit aufzunehmen genötigt ist, gelten die dafür auflaufenden höheren als die gesetzlichen Zinsen, jedenfalls dann nicht als gesicherte Ansprüche iS des IESG, wenn sie nach dem Zeitpunkt der frühestmöglichen Antragstellung nach Paragraph 4, bzw. Paragraph 6, IESG entstanden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981110047.X01Im RIS seit
27.04.2004