RS Vwgh 1982/10/21 81/15/0059

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Veröffentlicht am 21.10.1982
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Index

Erbschafts- und Schenkungssteuer
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
81/15/0060
81/15/0061

Rechtssatz

Der zivilrechtlich geprägte Tatbestand des § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG 1955 ist wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht zugänglich.Der zivilrechtlich geprägte Tatbestand des Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins, ErbStG 1955 ist wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht zugänglich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981150059.X03

Im RIS seit

21.10.1982

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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