RS Vwgh 1982/10/21 81/15/0002

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Veröffentlicht am 21.10.1982
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §12 Abs1 Z1;
ErbStG §18;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/15/0091 E 23. September 1982 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen daß eine ertragsbezogene Firmenwertermittlung mit der Stichtagsbewertung nicht in Widerspruch stünde, wenn sie aus vor dem Stichtag gelegenen Umständen auf die am Stichtag bestehenden Ertragsaussichten des Unternehmens und daraus auf den Firmenwert schließt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981150002.X02

Im RIS seit

21.10.1982
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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