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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §12 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/15/0091 E 23. September 1982 RS 2Stammrechtssatz
Ausführungen daß eine ertragsbezogene Firmenwertermittlung mit der Stichtagsbewertung nicht in Widerspruch stünde, wenn sie aus vor dem Stichtag gelegenen Umständen auf die am Stichtag bestehenden Ertragsaussichten des Unternehmens und daraus auf den Firmenwert schließt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981150002.X02Im RIS seit
21.10.1982