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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §105 Abs3 Z2;Rechtssatz
Die Durchführung einer "Kündigungsaktion 55/60" (hier: keine Betriebsvereinbarung, sondern Vorstandsbeschluß), auf Grund deren alle älteren Arbeitnehmer gekündigt werden, stellt an sich keine Rechtfertigung sozialwidriger Kündigungen aus dem Grunde der Betriebsbedingtheit dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981010110.X01Im RIS seit
06.02.2004