RS Vwgh 2007/6/14 2006/12/0155

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Veröffentlicht am 14.06.2007
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §108 Abs5;
ASVG §108;
PG 1965 §41 Abs3;

Rechtssatz

Soweit sich die Rüge einer mangelhaften Auseinandersetzung der belangten Behörde mit der vom Beschwerdeführer an der Ermittlung des Verbraucherpreisindex sowie des Pensionistenindex im Zusammenhang mit dem "Friedenskronenzins" geübten Kritik auch auf die Ermittlung der Pensionsanpassungen ab dem 1. Jänner 1999 unter dem Gesichtspunkt des § 41 Abs. 2 und 3 PG 1965 beziehen sollte, so wäre ihm zu entgegnen, dass der nach § 41 Abs. 3 PG 1965 in diesem Zusammenhang maßgebliche Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 und § 108f ASVG mit Verordnung festzusetzen ist, sodass die belangte Behörde diesbezüglich keine Begründungspflicht traf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006120155.X07

Im RIS seit

17.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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