RS Vwgh 1982/11/9 82/14/0057

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Veröffentlicht am 09.11.1982
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2385/79 E 21. Oktober 1980 VwSlg 5519 F/1980 RS 2

Stammrechtssatz

Auch schlüssige oder bloß mündlich vereinbarte Gesellschaftsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen können den Erfordernissen entsprechen, die nach der Judikatur des VwGH für die steuerliche Anerkennung solcher Verhältnisse vorliegen müssen (Hinweis auf E 22.3.1972, 1459/71, VwSlg 4363 F/1972, erg zu § 32a EStG 1967).Auch schlüssige oder bloß mündlich vereinbarte Gesellschaftsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen können den Erfordernissen entsprechen, die nach der Judikatur des VwGH für die steuerliche Anerkennung solcher Verhältnisse vorliegen müssen (Hinweis auf E 22.3.1972, 1459/71, VwSlg 4363 F/1972, erg zu Paragraph 32 a, EStG 1967).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1982140057.X01

Im RIS seit

09.11.1982
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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