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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Der aus der wasserrechtlichen Bewilligung Berechtigte kann durch einen Bescheid mit dem iSd § 121 Abs 1 WRG die Übereinstimmung der Ausführung der Wasseranlage mit der Bewilligung festgestellt wird und mit dem bauliche Abweichungen der Anlage genehmigt werden, in seinen Rechten nicht verletzt sein, was zur Zurückweisung einer derartigen Beschwerde führt.Der aus der wasserrechtlichen Bewilligung Berechtigte kann durch einen Bescheid mit dem iSd Paragraph 121, Absatz eins, WRG die Übereinstimmung der Ausführung der Wasseranlage mit der Bewilligung festgestellt wird und mit dem bauliche Abweichungen der Anlage genehmigt werden, in seinen Rechten nicht verletzt sein, was zur Zurückweisung einer derartigen Beschwerde führt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982070204.X01Im RIS seit
01.09.2004