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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §99 Abs6 litc;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/03/0073 E 3. März 1982 VwSlg 10667 A/1982 RS 1Stammrechtssatz
Wird ein Beschuldigter, der durch einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung einen anderen fahrlässig am Körper leicht verletzt hat, vom Gericht nur deshalb freigesprochen, weil der Verletzte mit ihm verwandt war und kein schweres Verschulden vorlag (§ 88 Abs 2 Z 1 StGB), so liegt keine in die Zuständigkeit der Gerichte fallende Handlung im Sinne des § 99 Abs 6 lit c StVO vor; es sind also die Verwaltungsstrafbehörden zur Ahndung der Übertretung der Straßenverkehrsordnung berufen. Die vom Erkenntnis vom 13. März 1974, VwSlg 8571 A/1974 zu § 431 StG in der Fassung des Strafrechtsänderungsgesetzes 1971 erarbeiteten Rechtssätze sind auch auf die Rechtslage nach dem Strafgesetzbuch anzuwenden, weil in diesem die Wendungen "ist nicht zu bestrafen, ist nicht strafbar" auch einen Mangel am Tatbestand - nicht aber einen Strafausschließungsgrund im engeren Sinn - bedeuten können.Wird ein Beschuldigter, der durch einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung einen anderen fahrlässig am Körper leicht verletzt hat, vom Gericht nur deshalb freigesprochen, weil der Verletzte mit ihm verwandt war und kein schweres Verschulden vorlag (Paragraph 88, Absatz 2, Ziffer eins, StGB), so liegt keine in die Zuständigkeit der Gerichte fallende Handlung im Sinne des Paragraph 99, Absatz 6, Litera c, StVO vor; es sind also die Verwaltungsstrafbehörden zur Ahndung der Übertretung der Straßenverkehrsordnung berufen. Die vom Erkenntnis vom 13. März 1974, VwSlg 8571 A/1974 zu Paragraph 431, StG in der Fassung des Strafrechtsänderungsgesetzes 1971 erarbeiteten Rechtssätze sind auch auf die Rechtslage nach dem Strafgesetzbuch anzuwenden, weil in diesem die Wendungen "ist nicht zu bestrafen, ist nicht strafbar" auch einen Mangel am Tatbestand - nicht aber einen Strafausschließungsgrund im engeren Sinn - bedeuten können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982030262.X01Im RIS seit
13.05.2004