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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §103 Abs2;Rechtssatz
Wurde dem Bfr innerhalb der Frist für die Verfolgungsverjährung die Erteilung einer unrichtigen Auskunft vorgeworfen, dann ist hinsichtlich der nachher erfolgten Bestrafung wegen Nichterteilung einer Auskunft Verfolgungsverjährung eingetreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982020171.X01Im RIS seit
29.04.2004