RS Vwgh 1982/11/24 3355/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1982
beobachten
merken

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Rechtssatz

Aus dem nur für die Arbeitgeberseite geltenden § 7 kann nicht darauf geschlossen werden, daß den bei einem Rechtsträger (hier: der Salzburger Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte) insgesamt Beschäftigten ebenfalls Kollektivvertragsfähigkeit zukommen müsse.Aus dem nur für die Arbeitgeberseite geltenden Paragraph 7, kann nicht darauf geschlossen werden, daß den bei einem Rechtsträger (hier: der Salzburger Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte) insgesamt Beschäftigten ebenfalls Kollektivvertragsfähigkeit zukommen müsse.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1979003355.X02

Im RIS seit

04.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten