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60/03 Kollektives ArbeitsrechtRechtssatz
Aus dem nur für die Arbeitgeberseite geltenden § 7 kann nicht darauf geschlossen werden, daß den bei einem Rechtsträger (hier: der Salzburger Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte) insgesamt Beschäftigten ebenfalls Kollektivvertragsfähigkeit zukommen müsse.Aus dem nur für die Arbeitgeberseite geltenden Paragraph 7, kann nicht darauf geschlossen werden, daß den bei einem Rechtsträger (hier: der Salzburger Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte) insgesamt Beschäftigten ebenfalls Kollektivvertragsfähigkeit zukommen müsse.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1979003355.X02Im RIS seit
04.02.2004Zuletzt aktualisiert am
20.06.2018