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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, weil die belangte Behörde - ohne einen Versuch zur genauen Sachverhaltsermittlung zu unternehmen - sofort zur Schätzung der gemäß § 10 Abs2 Z 5 UStG 1972 begünstigten bzw der dem Normalsteuersatz unterliegenden Umsätze gegriffen hat.Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, weil die belangte Behörde - ohne einen Versuch zur genauen Sachverhaltsermittlung zu unternehmen - sofort zur Schätzung der gemäß Paragraph 10, Abs2 Ziffer 5, UStG 1972 begünstigten bzw der dem Normalsteuersatz unterliegenden Umsätze gegriffen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1980003260.X01Im RIS seit
26.11.1982