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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1977 §10 Abs4;Rechtssatz
Die Auffassung, der Kündigungsgrund des unbefriedigenden Arbeitserfolges dürfe nicht herangezogen werden, wenn dieser Erfolg auf mangelnder körperlicher oder geistiger Eignung beruhe, ist im Gesetz nicht begründet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981120041.X02Im RIS seit
29.04.2004Zuletzt aktualisiert am
26.08.2010