RS Vwgh 1982/11/29 81/10/0153

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Veröffentlicht am 29.11.1982
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82/05 Lebensmittelrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/10/0146 E 11. Oktober 1982 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Beschlagnahme kann nicht deshalb verfügt werden, weil der begründete Verdacht besteht, dass ein (bes. schwerwiegender) Verstoß gegen die LMKV 1973 vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981100153.X03

Im RIS seit

27.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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