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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Die Frage der Gewährung einer angemessenen Übersiedlungsfrist ist nur für den Fall des Bestehens einer Übersiedlungspflicht bedeutsam und im Sinne des § 59 Abs 1 AVG 1950 von der Frage der Wirksamkeit einer Versetzung trennbar.Die Frage der Gewährung einer angemessenen Übersiedlungsfrist ist nur für den Fall des Bestehens einer Übersiedlungspflicht bedeutsam und im Sinne des Paragraph 59, Absatz eins, AVG 1950 von der Frage der Wirksamkeit einer Versetzung trennbar.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982120080.X01Im RIS seit
30.11.2004Zuletzt aktualisiert am
03.08.2010