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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §10 Abs6;Rechtssatz
Die Abgabe von Erklärungen aus eigenem Antrieb kann nicht der Entgegennahme von Behördenakten gleichgesetzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982100015.X03Im RIS seit
14.05.2001Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015