RS Vwgh 1982/12/15 81/03/0057

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Veröffentlicht am 15.12.1982
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Geringfügigkeit des Verschuldens (subjektive Tatseite) kann nicht schlechthin mit dem Hinweis auf den (hohen) Unrechtsgehalt der Tat (objektive Tatseite) verneint werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981030057.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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