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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §57a;Rechtssatz
Eine unmittelbar vor der Tat durchgeführte wiederkehrende Begutachtung gemäß § 57 a KFG kann für den Grad des Verschuldens des Zulassungsbesitzers im Sinne des § 21 VStG von Bedeutung sein.Eine unmittelbar vor der Tat durchgeführte wiederkehrende Begutachtung gemäß Paragraph 57, a KFG kann für den Grad des Verschuldens des Zulassungsbesitzers im Sinne des Paragraph 21, VStG von Bedeutung sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981030057.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
30.04.2009