Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §302 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖGZ 24/1983, S 546;Rechtssatz
Amtsgeschäfte sind alle Verrichtungen, die zur unmittelbaren Erfüllung der Vollziehungsaufgaben eines Rechtsträgers dienen, also zum eigentlichen Gegenstand des jeweiligen Amtsbetriebes gehören und für die Erreichung der amtsspezifischen Vollziehungsziele sachbezogen relevant sind (Hinweis RZ 1978/113; ÖJZ-LSK 1978/236 = EvBl 1978/136 = RZ 1978/63 = JBl 1979/43). Dabei kann es sich um Rechtshandlungen, aber auch um Verrichtungen tatsächlicher Art handeln, vorausgesetzt, dass letztere wie Organhandlungen zu werten sind, wie z.B. das Vorerledigen einer Entscheidung, das Vorlegen von Akten und dgl. (vgl. JA-Bericht 15).Amtsgeschäfte sind alle Verrichtungen, die zur unmittelbaren Erfüllung der Vollziehungsaufgaben eines Rechtsträgers dienen, also zum eigentlichen Gegenstand des jeweiligen Amtsbetriebes gehören und für die Erreichung der amtsspezifischen Vollziehungsziele sachbezogen relevant sind (Hinweis RZ 1978/113; ÖJZ-LSK 1978/236 = EvBl 1978/136 = RZ 1978/63 = JBl 1979/43). Dabei kann es sich um Rechtshandlungen, aber auch um Verrichtungen tatsächlicher Art handeln, vorausgesetzt, dass letztere wie Organhandlungen zu werten sind, wie z.B. das Vorerledigen einer Entscheidung, das Vorlegen von Akten und dgl. vergleiche JA-Bericht 15).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1980002480.X01Im RIS seit
10.03.2004