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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Ausführungen zur Frage des wirtschaftlichen Eigentums einer vermieteten Baulichkeit (hier: Errichtung von Betriebshallen durch eine Gemeinde, wobei die Gemeinde Grundeigentümer und Bauherr ist, den vereinbarten Mietzins mit offen ausgewiesener USt in Rechnung stellt und sich überdies noch zur Instandhaltung der Baulichkeit verpflichtet hat und die Innengestaltung der Betriebshallen nicht spezifisch auf den Unternehmenszweck ausgerichteter Weise erfolgt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1980000083.X02Im RIS seit
15.12.1982