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35/04 Zolltarifgesetz PräferenzzollgesetzNorm
AusglAbgG §2 Abs5;Rechtssatz
Für die Auslegung von Begriffen des Zolltarifes (hier: Milchschokolade) ist die Verkehrsauffassung dort von Bedeutung, wo der Begriff Inhalt des allgemeinen Wirtschaftslebens geworden ist und sich deshalb im Geschäftsleben eine eindeutige Auffassung über den Rechtsbegriff gebildet hat. Dies hat insbesondere dann zu gelten, wenn bei der Aufstellung von Warenhauptgruppen die beteiligten Wirtschaftskreise mitwirkten und sich deshalb auch die Verkehrsauffassung in diesem Schema wiederspiegelt. Das österreichische Lebenmittelbuch (Codex Alimentariums Austriacus) hat für alle am Verkehr mit Lebensmitteln Beteiligten den Charakter eines (vorweggenommenen) Sachverständigengutachtens (mit genereller Geltung) über die konkrete Verbrauchererwartung. Es werden darin jene Gesichtspunkte kodifiziert, die für den Verkehr mit Lebensmitteln, deren Untersuchung und Beurteilung maßgebend sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982160138.X01Im RIS seit
16.12.1982