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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §31 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 82/07/0177Rechtssatz
Die unsachgemäße Lagerung von angerosteten und teils löchrigen Fässern mit Trichloräthylen nahe einer Wasserleitung und einem Brunnen stellt eine Gefahr der Gewässerverunreinigung im Verzug dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982070156.X03Im RIS seit
18.06.2004Zuletzt aktualisiert am
20.08.2014