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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GEG §14;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1983/7, S 409;Rechtssatz
Eine Gerichtsgebührenerhöhung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Gebührenschuldner bisher immer um Zusendung von Zahlungsaufforderungen ersuchte, den Ersuchen immer entsprochen wurde, er den Zahlungsaufforderungen immer nachkam und er auch in dem Fall der Anlaß zur Gebührenerhöhung gab, die Zusendung einer Zahlungsaufforderung erbat. Eine Gerichtsgebührenerhöhung ist weder von einer vorangehenden Mahnung noch von einer vorangehenden Zahlungsaufforderung abhängig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981150052.X04Im RIS seit
16.12.1982