RS Vwgh 2007/6/21 2006/07/0015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.06.2007
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §52 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/07/0203 E 21. Juni 2007 RS 2

Stammrechtssatz

Es erscheint sachgerecht, dann, wenn nach einer Verbindung von Beschwerdeverfahren zur gemeinsamen Verhandlung nur eine einzige Verhandlung durchgeführt und von der obsiegenden Partei verrichtet wurde, auch nur den Aufwand für EINE Verhandlung zu ersetzen und den diesbezüglichen Verhandlungsaufwand auf die verbundenen Verfahren, an denen die obsiegende Partei teilgenommen hat, aufzuteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006070015.X04

Im RIS seit

31.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten