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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §52 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/07/0203 E 21. Juni 2007 RS 2Stammrechtssatz
Es erscheint sachgerecht, dann, wenn nach einer Verbindung von Beschwerdeverfahren zur gemeinsamen Verhandlung nur eine einzige Verhandlung durchgeführt und von der obsiegenden Partei verrichtet wurde, auch nur den Aufwand für EINE Verhandlung zu ersetzen und den diesbezüglichen Verhandlungsaufwand auf die verbundenen Verfahren, an denen die obsiegende Partei teilgenommen hat, aufzuteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070015.X04Im RIS seit
31.07.2007Zuletzt aktualisiert am
25.07.2012