RS Vwgh 2007/6/21 2006/10/0032

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Veröffentlicht am 21.06.2007
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Index

L92203 Pflegegeld Niederösterreich

Norm

PGG NÖ 1993 §1 Abs1;
PGG NÖ 1993 §3 Abs4;

Rechtssatz

Ein durch einen bestehenden Pflegebedarf bewirkter Mehraufwand führt nicht bereits für sich zur Annahme des Vorliegens sozialer Härte iSd § 3 Abs. 4 NÖ PGG 1993. Entscheidend ist in diesem Punkt vielmehr, ob mangels finanzieller Deckung dieses Aufwandes die Pflegebedürftige die erforderliche Pflege nicht oder nicht im entsprechenden Ausmaß erhält.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006100032.X02

Im RIS seit

12.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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