RS VwGH Erkenntnis 2007/06/21 2004/07/0203

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.06.2007
beobachten
merken
Rechtssatz

Es erscheint sachgerecht, dann, wenn nach einer Verbindung von Beschwerdeverfahren zur gemeinsamen Verhandlung nur eine einzige Verhandlung durchgeführt und von der obsiegenden Partei verrichtet wurde, auch nur den Aufwand für EINE Verhandlung zu ersetzen und den diesbezüglichen Verhandlungsaufwand auf die verbundenen Verfahren, an denen die obsiegende Partei teilgenommen hat, aufzuteilen.

Im RIS seit
31.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten