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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §72 Abs3;Beachte
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 85/02/0251 E VS 23. Oktober 1986 VwSlg 12275 A/1986 RS 1; (RIS: abwh)Rechtssatz
Die Berufungsbehörde darf eine mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist verbundene Berufung solange nicht als verspätet zurückweisen, als über den Wiedereinsetzungsantrag nicht entschieden wurde (Hinweis E 24.5.1973, 72/73).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982030096.X01Im RIS seit
22.12.1982